Konzepte

Betreuter Umgang

Jedes Kind hat ein eigenes Recht auf den Umgang mit den Eltern.
Sie als Eltern können Ihre Kinder in veränderten Lebenssituationen unterstützen! Das Umgangsrecht ist ein Bestandteil des Kindeswohl und daher in § 1626 Abs. 3 BGB festgeschrieben. Beim Begleiteten Umgang wird der Kontakt zwischen dem umgangsberechtigen Elternteil und dem Kind von einer neutralen Person begleitet.

Wir können Sie hierbei begleiten:

  • Neutraler Begegnungsort
  • Qualifizierte Betreuung
  • Unabhängig von Familienzusammensetzung, Religion und Herkunft
  • Keine Kosten für Sie

Standorte für den Betreuten Umgang sind:

  • Biberach
  • Riedlingen
  • Bad Schussenried
  • Ochsenhausen
  • Erolzheim

Evaluierungen und Konzepte

  • 2002 Bad Buchau
    Überprüfung auf Wirksamkeit und Effizienz Jugendamt Biberach und des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg - Hohenzollern
  • 2007 Erolzheim, Ochsenhausen und Laupheim
    auf Nachhaltigkeit nach 1 Jahr Beendigung der Familienschule
  • 2008 Riedlingen
    Im Rahmen der Förderung innovativer Programme des Landesjugendamtes.

Die Evaluierungen wurden im Fremdauftrag durchgeführt und können eingesehen werden. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.